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   BGH, 12.03.2024 - XI ZR 274/22   

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https://dejure.org/2024,6140
BGH, 12.03.2024 - XI ZR 274/22 (https://dejure.org/2024,6140)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2024 - XI ZR 274/22 (https://dejure.org/2024,6140)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2024 - XI ZR 274/22 (https://dejure.org/2024,6140)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2023 - XI ZB 2/21

    Haftung der Prospektverantwortlichen (hier: Gründungsgesellschafter der

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - XI ZR 274/22
    Insoweit wird zunächst auf die Begründung in dem Senatsbeschluss vom 14. November 2023 (XI ZB 2/21, WM 2024, 393 Rn. 101 f. und 109 ff.) verwiesen.
  • BGH, 25.07.2023 - XI ZB 11/21

    Voraussetzungen einer Aussetzung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ; Verletzung

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - XI ZR 274/22
    Zur Begründung wird Bezug genommen auf den Senatsbeschluss vom 25. Juli 2023 (XI ZB 11/21, WM 2023, 1601 Rn. 23).
  • BGH, 30.03.2021 - XI ZB 3/18

    Richtigkeit eines Verkausprospekts zur Darstellung der mit der Fremdfinanzierung

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - XI ZR 274/22
    Durch welchen Mechanismus es im Einzelnen zu der Realisierung eines Risikos kommt, braucht daher nicht dargestellt zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2021 - XI ZB 3/18, WM 2021, 1221 Rn. 50 f.).
  • BGH, 11.07.2023 - XI ZB 20/21

    Haftung eines Gründungsgesellschafters nach § 280 Abs. 1 , § 241 Abs. 2 , § 311

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - XI ZR 274/22
    Die Frage, ob die spezialgesetzliche Prospekthaftung nach den § 13 VerkProspG aF, §§ 44 ff. BörsG aF in ihrem Anwendungsbereich die gesellschaftsrechtliche Haftung der Gründungsgesellschafter wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines fehlerhaften Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung ausschließt (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2023 - XI ZR 60/22, BKR 2023, 718 Rn. 6 f. und - XI ZB 20/21, BGHZ 237, 346 Rn. 40 ff.), ist nicht entscheidungserheblich, da eine Haftung der Beklagten bereits deshalb ausscheidet, weil die gerügten Prospektfehler nicht vorliegen.
  • BGH, 11.07.2023 - XI ZR 60/22

    Ausschluss der Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser durch

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - XI ZR 274/22
    Die Frage, ob die spezialgesetzliche Prospekthaftung nach den § 13 VerkProspG aF, §§ 44 ff. BörsG aF in ihrem Anwendungsbereich die gesellschaftsrechtliche Haftung der Gründungsgesellschafter wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines fehlerhaften Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung ausschließt (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2023 - XI ZR 60/22, BKR 2023, 718 Rn. 6 f. und - XI ZB 20/21, BGHZ 237, 346 Rn. 40 ff.), ist nicht entscheidungserheblich, da eine Haftung der Beklagten bereits deshalb ausscheidet, weil die gerügten Prospektfehler nicht vorliegen.
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